You are currently viewing Russland: Geschäftsreise Süßwaren, Moskau, Nischni Nowgorod, St. Petersburg, 16. – 21. September 2018
Background of mixed biscuits covered with milk, dark and white chocolate; top view, flat lay

Fassen Sie Fuß in Russland, einem der bedeutendsten Märkte Eurasiens! Erschließen Sie mit Russland einen der größten und stark umkämpften Märkte für Süßwaren weltweit. Profitieren Sie vom hohen Preisniveau, der großen Konsumfreude und der Wertschätzung der russischen Konsumenten für Qualität, Frische und Food Safety „Made in Germany“.

Trotz des Importstopps und der Rubelentwicklung konnten deutsche Süßwarenexporte nach Russland wachsen. Grund hierfür ist der gestiegene Preis der Süßwaren, der im Vergleich zum Vorjahr um knapp 9,4 % angehoben wurde. Mit dem Anstieg des Realeinkommens zum Anfang des Jahres 2017 wird sich der Süßwarenmarkt voraussichtlich in den nächsten Jahren wieder erholen. Zu diesen positiven Entwicklungen trägt auch eine völlig neue Marktsituation bei, die sich durch das Herausdrängen der ukrainischen Hersteller ergeben hat. Expertenmeinungen zufolge soll der Süßwarenmarkt in Russland in 2019 ein Volumen von knapp 18 Milliarden US-Dollar umfassen.

Ziel

Wenn Sie sich bereits gründlich über ihre Marktchancen in Russland, evtl. erforderliche Produktanpassungen und organisatorische Optimierungen informiert haben, nutzen Sie die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geförderte Geschäftsreise, um von lokalen Experten Kenntnisse zu Kundenerwartungen, Preisgefüge und Konkurrenz zu erhalten und vor möglichen Geschäftspartnern Ihre Produkte zu präsentieren.

Kosten und Anmeldung

Die Teilnahme am Fachprogramm ist kostenfrei. Die Teilnehmer müssen lediglich für die Reise- und Transportkosten und Kosten für ggf. mitgebrachte Waren oder produktspezifische Leistungen (Lagerräumlichkeiten, Kühltheken, Kocheinrichtungen etc.) sowie dem Teilnehmerbeitrag aufkommen. Die Förderung erfolgt in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe. Um die Leistungen kostenfrei in Anspruch nehmen zu können, verpflichtet sich das Unternehmen, eine De-minimis-Erklärung abzugeben. Weitere Details zu den Kosten entnehmen Sie dem Flyer.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 12.07.2018! Die Anmeldungsunterlagen finden Sie hier.