You are currently viewing Spanien: Geschäftsreise Lebensmittel allgemein, Madrid, 04. – 07. Februar 2019
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Spanien kann auch im Frühjahr 2018 sein Wachstumstempo beibehalten und profitiert von deutlich höheren Ausgaben der privaten und öffentlichen Haushalte, die aufgrund steigender Einkommen möglich sind. Dies führt auch zur Belebung des spanischen Außenhandels. Zu den umsatzstärksten Industriezweigen des Landes zählt die Ernährungswirtschaft. Die Exportaktivität, die insbesondere von der Popularität der mediterranen Küche profitiert, spielt hierbei eine zentrale Rolle. Doch auch die Lebensmittelimporte Spaniens tragen zur wirtschaftlichen Stärke bei. Zu den am häufigsten eingeführten deutschen Lebensmitteln gehören Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Teig- und Backwaren sowie Feinkosterzeugnisse, wie z.B. Ketchup oder Grillsoßen. Bei den Getränken ist die Nachfrage nach Bier besonders ausgeprägt. Zusätzlich gewinnen auch Bio-Lebensmittel immer mehr an Bedeutsamkeit, da auch die Spanier dem Trend der gesunden Ernährung folgen. Neben dem guten Ruf dieser Lebensmittelprodukte wird auch die Innovationsstärke deutscher Lebensmittelhersteller in Spanien hoch anerkannt. Außerdem können deutsche Produzenten aufgrund des boomenden Tourismus und dem damit auflebenden Horeca-Sektors eine verstärkte Abnehmerzahl deutscher Produkte erwarten.

Programm und Ziele

Im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt Commit die Geschäftsreise nach Spanien durch und ermöglicht deutschen Unternehmen den Ausbau von Geschäftskontakten zu lokalen Unternehmen und Experten, einen Erfahrungsaustausch mit in Spanien ansässigen Firmen und Geschäftsanbahnungen.

Die Geschäftsreise richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die sich über ihre Marktchancen in Spanien, eventuellen Produktanpassungen und organisatorische Optimierungen gründlich informiert haben.

Kosten und Anmeldung

Die Teilnahme am Fachprogramm ist kostenfrei. Für folgende Kosten müssen die Teilnehmer selbst aufkommen: Reise- und Transport, ggf. mitgebrachte Waren oder produktspezifische Leistungen (Lagerräumlichkeiten, Kühltheken, Kocheinrichtungen, etc.) sowie den Teilnehmerbeitrag. Die Förderung erfolgt in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe. Um die Leistungen kostenfrei in Anspruch nehmen zu können, verpflichtet sich das Unternehmen, eine De-minimis-Erklärung abzugeben. Weitere Details entnehmen Sie dem Flyer.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung bis zum 19.11.2018!